Strangsanierung Frankfurt – Rohrsanierung im Mehrfamilienhaus
Was eine Strangsanierung ist – und warum sie im Altbau irgendwann unvermeidbar wird
Ein Strang ist die vertikale Hauptleitung, die durch alle Etagen eines Mehrfamilienhauses verläuft und die Wohnungen mit Trinkwasser versorgt oder Abwasser ableitet. Im Frankfurter Altbaubestand bestehen diese Leitungen häufig noch aus Stahl oder Blei – Materialien, die nach Jahrzehnten von innen verrosten, verkalken oder undicht werden. Eine Strangsanierung ersetzt diese alten Leitungsabschnitte durch moderne, langlebige Materialien wie Kupfer oder vernetztes Polyethylen – kurz PE-X. Wer zu lange wartet, riskiert Wasserschäden, die ein Vielfaches der Sanierung kosten.
Rohrsanierung Frankfurt – was wir bei der Strangsanierung übernehmen
Wir sanieren Trinkwasserleitungen, Abwasserleitungen und Heizungsstränge in Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen und gewerblichen Gebäuden im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Vor Baubeginn wird der Zustand der Leitungen geprüft – per Kamera-Inspektion oder Druckprobe – um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln. Nur was wirklich saniert werden muss, wird auch saniert.
Der Ablauf wird so geplant, dass möglichst wenige Wohneinheiten gleichzeitig betroffen sind. Wir arbeiten strangweise vor – eine Leitungsachse nach der anderen – damit der Großteil der Bewohner während der Maßnahme weiterhin Wasser hat. In vielen Fällen ist die Sanierung im bewohnten Zustand möglich, ohne dass Mieter ausziehen müssen. Die Strangsanierung wird häufig im Zusammenhang mit einer Badsanierung oder umfassenden Sanitärarbeiten durchgeführt.
Ihre Strangsanierung im Rhein-Main-Gebiet – was uns auszeichnet
Sechs Gründe, warum Hauseigentümer und Hausverwaltungen in Frankfurt ihre Strangsanierung an uns übergeben.
Strangsanierung Frankfurt – was Hauseigentümer und WEGs wirklich wissen müssen
Viele Eigentümergemeinschaften schieben die Strangsanierung jahrelang vor sich her – weil der Eingriff aufwändig wirkt und die Kommunikation mit Mietern scheut. Dabei gilt: Wer den richtigen Zeitpunkt verpasst, repariert irgendwann nicht mehr einen Strang, sondern einen Wasserschaden, der sich über mehrere Etagen gezogen hat. Der Unterschied in den Kosten ist erheblich.
Typische Warnsignale sind sinkender Wasserdruck, verfärbtes oder trübes Wasser, häufige Tropfer an Anschlüssen oder Rostspuren an Armaturen. Wir prüfen den Zustand per Kamera-Inspektion und geben eine klare Einschätzung – sanierungsbedürftig oder noch nicht. Kein Auftrag ohne Diagnose.
In manchen Altbauten sind Leitungen mit Asbestisolierungen ummantelt – ein häufiges Problem in Gebäuden aus den 1960er und 1970er Jahren. Wir klären bei der Begehung, ob Asbest vorhanden ist, und koordinieren in diesem Fall die fachgerechte Entsorgung. Für ergänzende Instandhaltungsleistungen am Gebäude finden Sie weiterführende Informationen auf der Seite Instandhaltungsarbeiten.
Häufig gestellte Fragen zur Strangsanierung
Antworten auf die Fragen, die uns Hauseigentümer, WEGs und Hausverwaltungen im Rhein-Main-Gebiet am häufigsten stellen.
- Können Mieter während der Strangsanierung in der Wohnung bleiben?
In den meisten Fällen ja. Wir planen den Ablauf strangweise – eine Leitungsachse nach der anderen – damit immer nur ein Teil des Gebäudes betroffen ist. Die Wasserunterbrechung pro Wohneinheit beschränkt sich in der Regel auf wenige Stunden. Ob ein Auszug notwendig ist, hängt vom Umfang der Arbeiten ab und wird vorab klar kommuniziert.
- Woran erkenne ich, ob meine Leitungen sanierungsbedürftig sind?
Typische Anzeichen sind sinkender Wasserdruck, verfärbtes Wasser, häufige Tropfer an Anschlüssen oder Rostspuren an Armaturen. Wir führen eine Leitungsdiagnose per Kamera-Inspektion oder Druckprobe durch und geben eine klare Einschätzung – sanierungsbedürftig oder noch nicht.
- Was kostet eine Strangsanierung?
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße, der Anzahl der Stränge, dem Leitungsmaterial und dem Zustand der vorhandenen Substanz ab. Nach einer kostenlosen Begehung und Leitungsdiagnose erhalten Sie ein verbindliches Angebot. Jetzt Angebot anfordern.
- Müssen Mieter der Strangsanierung zustimmen?
Nein – Instandhaltungsmaßnahmen wie eine Strangsanierung müssen Mieter nach §555a BGB dulden, sofern sie rechtzeitig angekündigt werden. Die Ankündigungsfrist beträgt in der Regel mindestens drei Monate. Wir unterstützen Hausverwaltungen bei der Dokumentation, die für die Mieteranschreiben benötigt wird.
- Was passiert, wenn in den Leitungen Asbest entdeckt wird?
In Gebäuden aus den 1960er und 1970er Jahren kommen Asbestisolierungen vor. Wir klären bei der Begehung, ob Asbest vorhanden ist. In diesem Fall wird die fachgerechte Entsorgung durch einen zertifizierten Betrieb koordiniert – bevor mit den Leitungsarbeiten begonnen wird.
Noch Fragen zur Strangsanierung?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir klären in einem kurzen Gespräch, was für Ihr Gebäude sinnvoll ist und was es kostet.